Wie funktioniert die Finanzierung?

Alle pflegerischen Tätigkeiten, Grund-, Behandlungspflege, Abklärung und Beratung, sind krankenkassenpflichtige Leistungen (KKL). Die Finanzierung ist gesetzlich geregelt. So zahlen die Patienten, egal ob bei einer öffentlichen oder einer privaten Spitex /Pflege, gleich viel. (Patientenbeteiligung)

Dies soll sicherstellen, dass Jede Person, die notwendige Pflege finanzieren kann.

Unterschiedliche Tarife gibt es bei nicht KKL. Z.B.  für Hauswirtschaft und Betreuung.

Unser Lohn für Pflegeleistungen besteht aus drei Komponenten

  • Krankenkasse (Direkte Abrechnung via Kasse)
  • Patientenbeteiligung (geht direkt an Klient) im Kanton Bern erst ab dem 65. Lebensjahr
  • Kanton (Restfinanzierung)

Wichtige Info

Es lohnt sich abzuklären

Haben Sie Anrecht auf:

  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Hilflosen Entschädigung

Das Ausmass der Entschädigung ist dabei nicht vom Einkommen abhängig, sondern vom Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer)

  • Betreuungsgutschriften
  • Ist eine Zusatzversicherung für Haushaltshilfe vorhanden (Krankenkasse)

Region:

Wattenwil / Seftigen

und Umgebung

Andere Einsatzeorte

nach Absprache möglich

Kontakt:

Privatpflege Karin Gross

Raineggen 10

3665 Wattenwil

 

 

Einsatzzeiten:

Mo-Sa von 08:00-20:00

andere Zeiten

nach Absprache

 

 

Privatpflege Karin Gross