Wie funktioniert die Finanzierung?
Alle pflegerischen Tätigkeiten, Grund-, Behandlungspflege, Abklärung und Beratung, sind krankenkassenpflichtige Leistungen (KKL). Die Finanzierung ist gesetzlich geregelt. So zahlen die Patienten, egal ob bei einer öffentlichen oder einer privaten Spitex /Pflege, gleich viel. (Patientenbeteiligung)
Dies soll sicherstellen, dass Jede Person, die notwendige Pflege finanzieren kann.
Unterschiedliche Tarife gibt es bei nicht KKL. Z.B. für Hauswirtschaft und Betreuung.
Unser Lohn für Pflegeleistungen besteht aus drei Komponenten
- Krankenkasse (Direkte Abrechnung via Kasse)
- Patientenbeteiligung (geht direkt an Klient) im Kanton Bern erst ab dem 65. Lebensjahr
- Kanton (Restfinanzierung)
Wichtige Info
Es lohnt sich abzuklären
Haben Sie Anrecht auf:
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Hilflosen Entschädigung
Das Ausmass der Entschädigung ist dabei nicht vom Einkommen abhängig, sondern vom Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer)
- Betreuungsgutschriften
- Ist eine Zusatzversicherung für Haushaltshilfe vorhanden (Krankenkasse)
Region:
Wattenwil / Seftigen
und Umgebung
Andere Einsatzeorte
nach Absprache möglich
Kontakt:
Privatpflege Karin Gross
Raineggen 10
3665 Wattenwil
Einsatzzeiten:
Mo-Sa von 08:00-20:00
andere Zeiten
nach Absprache

Privatpflege Karin Gross